KJM bewertet ein weiteres Altersverifikationssystem positiv

Technischer Jugendmedienschutz: Sicheres Surfen für Kinder und Jugendliche
06/2024 14.03.2024

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ein weiteres System zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Alterskontrollen sind ein zentrales Element für eine sichere Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen. Je größer die Auswahl an Systemen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, desto besser für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.“

Folgendes AVS-Konzept hat die KJM beurteilt:

  • Open Digital Identity Solution - ODIS“, adesso SE (Gesamtkonzept)

Die KJM kam nach Prüfung dieses Konzepts zu dem Ergebnis, dass es in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständiges AV-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet ist.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die zumindest einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe muss grundsätzlich durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist grundsätzlich eine Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden („face-to-face“-Kontrolle) mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen. Dies ist z. B. der Fall bei Verfahren wie „Post-Ident“ oder vergleichbaren Verfahren.

Möglich ist es auch, unter bestimmten Bedingungen (s. unten) auf eine bereits erfolgte „face-to-face“-Kontrolle zurückzugreifen. Dies ist z. B. der Fall bei Identifizierungsverfahren mittels geprüfter Personen- und Alters- bzw. Geburtsdaten, die bereits bei Teilnahme an bestimmten Diensten bzw. Abschluss von bestimmten Verträgen (z. B. Mobilfunkverträgen, GwG-konforme Bankkonten-Eröffnung; Teilnahme am Kommunikationsdienst DE-Mail; Nutzung der eIDFunktion des neuen Personalausweises) unter Abgleich mit amtlichen Ausweisdaten erfasst wurden.